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Rechtsgrundlagen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt

Neues Erwachsenenbildungsgesetz verabschiedet

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein neues Erwachsenenbildungsgesetz verabschiedet.

„Mit der Neufassung erhalten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung nunmehr einen zeitgerechten Rahmen für ihre Bildungsarbeit, in dem auch wichtige aktuelle Themenstellungen angemessen berücksichtigt werden“, sagte Bildungsminister Marco Tullner in seiner Rede. Kern der Neufassung bildet die neue Fördersystematik. „Sie orientiert sich nicht mehr ausschließlich an der Anzahl der durchgeführten Bildungsveranstaltungen. So erhalten die Einrichtungen einen Basiszuschuss, der Planungssicherheit schafft“, so Minister Tullner weiter.

Die Förderung der Einrichtungen setzt sich nun wie folgt zusammen:

  1. Basiszuschuss: Damit können die Beschäftigung des Stammpersonals und andere feste Ausgaben mittelfristig besser kalkuliert werden.
  2. Leistungsbezogener Zuschuss: Er bezieht sich auf die tatsächlich geleisteten anerkannten Unterrichtsstunden bzw. Teilnehmertage des Vorvorjahres.
  3. Themenbezogener Zuschuss: Er gibt dem Land die Möglichkeit der Steuerung. Das Land kann auf diesem Weg Anreize schaffen, dass zu bestimmten Themenstellungen verstärkt Angebote entwickelt werden.
  4. Projektförderung: Hier können auf Antrag Maßnahmen von besonderem Landesinteresse gefördert werden.

Das Gesetz greift darüber hinaus wichtige und aktuelle Entwicklungen in der Erwachsenenbildung auf. Dazu zählen u. a.

  • gerade vor dem Hintergrund der Pandemie eine stärkere Verankerung digitaler Lehr- und Lernformate,
  • die Aufnahme der Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung,
  • die Etablierung eines umfassenden Qualitätsmanagements als Grundlage für eine Anerkennung einer Einrichtung und
  • die stärkere Verankerung der Möglichkeit für Kooperationen und zu gemeinsamen Maßnahmen der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere mit allgemein und berufsbildenden Schulen (u. a. Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Unterstützung schulischer Lernprozesse). Dadurch können neue Zielgruppen für die Einrichtungen erschlossen werden.

Die Neufassung des Gesetzes wurde in enger Abstimmung mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung erarbeitet. Dem Landesausschuss gehören u. a. eine Reihe von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenbildung an. Das Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2020 von der Landesregierung eingebracht. Es überarbeitet die bisherigen Regelungen grundlegend und ersetzt damit das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1992.

(Pressemitteilung vom 11.03.2021 I Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt)

Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA

Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt vom 25. März 2021.

Förderrichtlinien Erwachsenenbildung

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen gemäß § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Erwachsenenbildungsverordnung-EBVO

Verordnung zur Durchführung des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom Juli 2021.